Hintergrund » Rechtliche Grundlagen » Online-Übertragung / Download
Der Software-Download
Das Landgericht München hat entschieden, dass der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen, die ursprünglich per Download erworben wurden, rechtswidrig ist. susensoftware ist von dem Münchner Urteil nicht betroffen, denn es vermarktet keine ursprünglich per Download erworbene Software. Die juristische Klärung der Sachfragen wird Händler wie Käufern zugute kommen und einen Umsatzanstieg bewirken, weil sie Rechtssicherheit schafft. Ein Qualitätssiegel des Verbandes für Software-Händler soll Käufer vor illegaler Software schützen.
Das Landgericht München hat entschieden, dass der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen, die ursprünglich per Download erworben wurden, rechtswidrig ist. susensoftware ist von dem Münchner Urteil nicht betroffen, denn es vermarktet keine ursprünglich per Download erworbene Software. Die juristische Klärung der Sachfragen wird Händler wie Käufern zugute kommen und einen Umsatzanstieg bewirken, weil sie Rechtssicherheit schafft. Ein Qualitätssiegel des Verbandes für Software-Händler soll Käufer vor illegaler Software schützen.
Lesen Sie hierzu:
- Das Urteil AZ: 6 U 1818/06 des Oberlandesgerichts München
- Die Stellungnahme von Axel Susen zum Urteil des Landgerichtes München