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Der Software-Download

Das Landgericht München hat entschieden, dass der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen, die ursprünglich per Download erworben wurden, rechtswidrig ist. susensoftware ist von dem Münchner Urteil nicht betroffen, denn es vermarktet keine ursprünglich per Download erworbene Software. Die juristische Klärung der Sachfragen wird Händler wie Käufern zugute kommen und einen Umsatzanstieg bewirken, weil sie Rechtssicherheit schafft. Ein Qualitätssiegel des Verbandes für Software-Händler soll Käufer vor illegaler Software schützen.