Aktuelles » News
Seminare:
In Absprache mit unseren Partnern werden wir demnächst wieder Seminare anbieten.
Aktuelle Termine:
Zur Zeit sind keine Termine bekannt.
Aktuelle Pressemeldung:
Gebrauchte Software: Rechtssicher handeln
Aachen, 21.06.2010 − Noch wartet die gesamte IT-Branche gespannt auf das BGH-Urteil zum Thema "Gebrauchte Software". Bis dahin bleibt die Rechtslage unübersichtlich und die Verunsicherung der Anwender ist verhältnismäßig groß. Dabei sind bereits viele Teilbereiche juristisch geklärt; Sparkassen, Kommunen und Konzerne sammeln schon seit einiger Zeit positive Erfahrungen mit gebrauchter Software.
Zunächst einmal muss bei der Überlassung von Software zwischen Mietverhältnis und Kauf unterschieden werden. Die gute Nachricht für Anwender: Selbst, wenn die Software nur gemietet, also für eine begrenzte Zeit im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses überlassen wird, kann sie u. U. gehandelt werden. Dafür bedarf es aber grundsätzlich der Zustimmung des Lizenzgebers. "Laut deutschem Urhebergesetz darf die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigert werden", erklärt Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware. "Anhand einiger Beispiele der jüngsten Zeit haben wir aber gemerkt, dass es im Zweifelsfall kaum möglich ist, nachzuweisen, dass die Zustimmungsverweigerung tatsächlich willkürlich und damit treuwidrig ist."
Laut Dr. Friederike Krelaus von der Waldecker Rechtsanwälte Partnergesellschaft gibt es jedoch eine Ausnahme: "Das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils erfolgt. [...] Ist also die Zustimmung des Lizenzgebers nicht oder nicht zu akzeptablen Konditionen zu erreichen, sollten Kunde und Outsourcing-Anbieter überlegen, ob sie das Outsourcing so gestalten können, dass ein abgrenzbarer Unternehmensteil übertragen wird."
Bei einem Kauf von gebrauchter Software ist die Zustimmung des Lizenzgebers hingegen nicht immer notwendig. Der Handel mit Einzelplatzlizenzen auf Originaldatenträgern ist durch den Erschöpfungsgrundsatz rechtlich legitimiert. "Dieser so genannte urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz bedeutet, dass der Lizenzgeber urheberrechtlich nur der ersten Verbreitung etwa einer CD-ROM mit der Software zustimmen muss", so Dr. Krelaus weiter. "Ähnlich wie der Erstverkäufer eines Buches im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs nicht widersprechen kann, wenn der Erwerber sein Exemplar weitergibt, soll dies der Verkäufer einer Software auf CD auch nicht können."
Problematischer wird es hingegen bei der Teilveräußerung von Volumenlizenzen. Laut LG München sei das zwar legal; "Das Gericht traf dabei allerdings keine Aussage zur Wirksamkeit vertraglicher Veräußerungsverbote in den Lizenzbedingungen, weshalb die Softwarehersteller weiterhin der Auffassung sind, dass die Veräußerungsverbote in den Softwarelizenzbedingungen wirksam seien", erläutern Dr. Tilo Jung und Michael Keilpflug von der adjuga Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wichtig für Software-Anwender: Pauschale vertragliche Weitergabeverbote in den AGB sind urheberrechtlich unwirksam.
"Bis zum Urteil des BGH dürfte noch einige Zeit ins Land gehen", so Susen. "Bis dahin empfehle ich allen, freie Lizenzexperten oder Gebrauchtsoftware-Händler zu kontaktieren; diese können durch ihre langjährige Tätigkeit umfassend über gebrauchte Software informieren."
Vergangene Ausstellungen:
Ausstellungsstand bei der CeBIT
Besuchen Sie die CeBIT und besuchen Sie uns!
Susensoftware hat einen Messestand auf der CeBIT. Die CeBIT findet dieses Jahr vom 3. bis 8. März 2009 in Hannover statt. Auch Susensoftware wird dort wieder einen Stand eröffnen.
| Lesen Sie hierzu: | ![]() |
Alternativen für SAP-Anwender
Die erste Konferenz, in der offen über Alternativen für SAP-Anwender gesprochen wird.
Vom 31. März bis 1. April 2009 findet in Berlin die erste Konferenz statt, in der offen über Alternativen für SAP-Anwender gesprochen wird. Es treffen sich CEOs, CIOs, Vorstände, Geschäftsführer und IT-Experten, um ihre Visionen auf höchstem Niveau zu präsentieren.
Weitere Informationen:

www.sapientia2009.de
Vergangene Seminare:
"Kostenfalle SAP-Lizenzen" - LE Licence Experts Roadshow
- 19. Mai 2010 | Mannheim LE Licence Experts
- 20. Mai 2010 | München
- 01. Juni 2010 | Hamburg
- 02. Juni 2010 | Berlin
In dem Seminar zum Thema "Kostenfalle SAP-Lizenzen" gibt die Lizenz-Expertin Heike Riesterer, LE Licence Experts, interessierten Unternehmen einen Ausblick über die verschiedenen Möglichkeiten bei der Preisgestaltung von SAP-Lizenzen. Desweiteren informiert Andrea Greuel, Flexera Software, zum Thema "Technische Möglichkeiten zur SAP-Lizenzoptimierung" sowie Axel Susen, Susensoftware, zum Thema "Gebrauchte SAP-Software". Weitere Details zur Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungs-Flyer (PDF).
Ältere Beiträge:
- 17.03.2010: Haben SAP-Anwender aufs falsche Pferd gesetzt?
- März 2010: Erschienen im ERP-Management
- 21.12.2009: Weihnachtswunsch aus Aachen
- 07.12.2009: Langjährige SAP-Erfahrung scheint kein Vorteil
- 23.11.2009: Gebrauchte Software "Einsetzbar, Durchsetzbar oder sogar Anwendbar"
- 23.11.2009: Gebrauchte Software wird auf Herz und Nieren geprüft
Vergangene Veranstaltungen finden Sie im News-Archiv

