Aktuelles » Newsarchiv 2009



Mehr Gemeinschaft und Solidarität in der IT

Bisher galt fast 20 Jahre lang ein einheitlicher Rechtsschutz für Software in der EU. Durch die neue Softwarerichtlinie ändert sich vor allem die Schutzdauer für Computerprogramme: Statt wie bisher 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers gibt es nun keine explizite Vorgabe mehr. Somit stünde es EU-Mitgliedsstaaten frei, den Urheberrechtsschutz auf nationaler Ebene auch anders zu regeln.

Am 25.05.2009 trat nahezu unbemerkt die neue Softwarerichtlinie in Kraft, beschlossen vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union. Der größte Unterschied zur vorherigen Richtlinie von 1991 betrifft die Festlegung der Schutzdauer für Software: Galt die Schutzdauer bisher bis 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers, so ist dieser Artikel in der neuen Richtlinie komplett entfallen. "Zwar haben alle Mitgliedsstaaten die in Richtlinie 91/250/EWG vorgegebene Schutzdauer von 50 Jahren nach dem Tode des Urhebers übernommen. Mit dem Wegfall der verbindlichen Vorgabe sind sie nun aber im Prinzip frei, auf nationaler Ebene eine andere Schutzdauer festzulegen", so golem.de am 10.05.2009.

Die Richtlinie scheint einen aktuellen Trend zu bestätigen: Der Software-Markt wird in einigen Teilgebieten immer liberaler. "Auch deutsche Gerichte sprechen vermehrt anwenderfreundliche Urteile", bestätigt Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware. "So hat das Landgericht Düsseldorf in einem Fall entschieden, dass Software ohne die ursprünglich dazugehörige Hardware weiterverkauft werden darf."

LG Düsseldorf stärkt Position der Händler
In diesem konkreten Fall hat ein Händler gebrauchte Software verkauft, jedoch ohne die Hardware, auf der die Programme ursprünglich installiert waren. Dies sei nicht zu beanstanden, wie das LG Düsseldorf entschied: "Das Verbreitungsrecht hat sich erschöpft, da die streitgegenständliche Software mit Zustimmung der Antragstellerin in den Verkehr gebracht worden ist." (12 O 431/08) Es komme in erster Linie auf die Nutzbarkeit des Datenbestands, und nicht auf die gewählte Form des Datenträgers an; da der Datenträger der Erstverkörperung praktisch nicht handelbar sei, könne ein Wiederverkaufsmarkt für auf Festplatte vorinstallierte Software nicht bestehen.


"Diese Entscheidung stärkt die Position der Händler und Anwender", freut sich Susen. "Wünschenswert wäre aber, dass deutsche Gerichte den Erschöpfungsgrundsatz auch auf online erworbene Software anwenden würden." Bisher wird in der deutschen Rechtssprechung zwischen körperlich (z. B. auf CD) und unkörperlich (z. B. per Download) in den Verkehr gebrachter Software unterschieden. In einer Stellungnahme im Juli 2009 hat auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) den Gesetzgeber aufgefordert, diese Trennung aufzuheben: "Die Unterscheidung zwischen körperlicher und unkörperlicher Übertragung bei dem Inverkehrbringen von Software sollte gesetzgeberisch [...] abgeschafft werden. [...] Die beiden Vertriebswege sind gleichwertig und dürfen daher nicht unterschiedlich behandelt werden."




Das Interesse an Drittwartung wächst



SAP-Anwender wollen Monopol nicht länger unterstützen

Aachen, 19.10.2009 –Die Wartungspolitik der SAP ist einer der Hauptgründe für die Unzufriedenheit der Kunden. Wehren können sich diese kaum, denn bislang hat SAP ein Monopol für die Wartung ihrer Produkte inne. Viele IT-Abteilungen sehen sich jedoch nach Alternativen um, um Kosten zu sparen und sich aus der Abhängigkeit zu lösen.

Bei vielen SAP-Bestandskunden macht sich Unmut breit, denn SAP hält an den geplanten Erhöhungen der Wartungskosten fest. So wurde u. a. eine Erhöhung des Standard-Supportsatzes gemäß Lohnkostenindex rückwirkend bis zum Vertragsbeginn angekündigt. Viele IT-Experten sehen darin einen Versuch, die Kunden in den teuren Enterprise-Support zu drängen. Kompromissvorschläge werden von der SAP rigoros abgelehnt. „Das Entgegenkommen der SAP ist minimal und bringt genauso genommen überhaupt nichts. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass SAP seine Markstellung ausnutzt“, resümiert Peter Hartmann, Sprecher und Koordinator der IG SAP Wartung Schweiz, nach seinen Verhandlungen mit der SAP.

Die SAP hat dabei ein klares Ziel vor Augen: 35 % Marge sollen erreicht werden – und das trotz einbrechender Lizenzumsätze. Somit muss der Softwaregigant auf sein Wartungsmonopol setzen, um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen. „Vielen Unternehmen macht diese Abhängigkeit von einem Monopolisten, auch finanziell, schwer zu schaffen“, weiß Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware. „Daher beginnen sie, ihre IT-Strategie zu verändern: Wenn man schon nicht komplett auf SAP verzichten kann, so soll SAP doch auf ein Minimum reduziert werden.“ Um sich aus der Abhängigkeit zu lösen und Kosten einzusparen, wächst das Interesse der Firmen, ihr SAP-System mit Fremdwartung oder ganz ohne Wartung zu betreiben.

Alternative Wartung: Kostenersparnis von 50%

In den USA hat sich RiminiStreet als Anbieter für Drittwartung einen Namen gemacht. Ab dem 4. Quartal 2009 soll auch Wartung für die SAP Releases R/3 4.6 c und 4.7 angeboten werden, mit einer Kostenersparnis von mehr als 50 %. Qualitätseinbußungen gibt es dabei keine; Drittanbieter profitieren davon, dass sie kein Geld in die Entwicklung neuer Versionen stecken müssen. „Nicht jedes Unternehmen ist auf die neuesten Updates und Releases angewiesen“, gibt ein IT-Experte zu bedenken. „Oftmals wird nur der Support, um bspw. Fehler zu beheben und gesetzliche Änderungen in die Applikationen einzufügen, benötigt. Wer ein stabiles und eingefahrenes ERP-System betreibt, muss doch nicht für die Entwicklung neuer Releases zahlen, die er dann eventuell gar nicht braucht. Für ihn ist Drittwartung sicherlich eine sehr sinnvolle Möglichkeit.“ Aufgrund der gestiegenen Kosten planen sogar einige Firmen ernsthaft, ob sie ihr SAP-System nicht ganz ohne Wartung betreiben können. Das gelingt zwar nicht in jedem Fall; wird das Modul HR Personal Management nicht genutzt, erscheint es aber durchaus möglich.

Susen erwartet von alternativer Wartung auch einen weiteren Wachstumsschub für den Gebrauchtsoftware-Markt. Bislang müssen für Lizenzen, die aus der Wartung genommen wurden, bei erneuter Inbetriebnahme die vollen Wartungsgebühren nachgezahlt werden. „Blieben bspw. 20 mySAP ERP-Lizenzen für 12 Monate ungenutzt, so müssen bei Reaktivierung fast 14.000 € Wartung nachbezahlt werden“, erklärt Susen. „Dabei ist mir unklar, was die Gegenleistung der SAP für dieses Geld ist: Immerhin wurde in dieser Zeit doch keine Wartungsleistung vollbracht. Ich finde, dass die SAP hier ihre Monopolstellung zu Lasten der Anwender ausnutzt: Kartellrechtlich ist das sicherlich zu beanstanden.“



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Gebrauchte Software: Ende eines Geschäftsmodells?



SaaS und Mietmodelle begrenzen den Zweitmarkt

Aachen, 01.07.2009 – Verschiedene Urteile deutscher Gerichte haben inzwischen immer mehr Teilbereiche des Handels mit gebrauchter Software geklärt. Vielen großen Softwareherstellern ist der Zweitmarkt, ebenso wie ein durchdachtes Lizenz-Management der Anwenderunternehmen, ein Dorn im Auge: Beides bedeutet im Endeffekt sinkende Einnahmen. Können die Monopolisten durch Mietmodelle die Gebrauchtsoftware-Händler vom Markt verdrängen?

Der Markt für gebrauchte Software existiert bereits seit zehn Jahren. In dieser Zeit wurden in Deutschland einige Urteile gesprochen, die die Position von Händlern und Anwendern gestärkt haben, wie z.B. das OEM-Urteil oder andere Entscheidungen, die sich auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen. Auffällig ist, dass es bereits seit einiger Zeit keine neuen Verhandlungen oder Urteile gibt, die sich mit gebrauchter SAP-Software beschäftigen. Dabei sind einige Entscheidungen noch offen: So gibt es beispielsweise noch keine höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Splitten von SAP-Volumenlizenzen.

Monopolisten versuchen oftmals, gegen gebrauchte Software vorzugehen, da sie durch die Konkurrenz Marktanteile verlieren. Trotz der teilweise fragwürdigen Methoden, die sie dabei gebrauchen, sind in Deutschland inzwischen über ein Dutzend Fachhändler für gebrauchte Software aktiv – so viele wie in keinem anderen Land. Eine erste Übersicht entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei „Erste Übersicht“.

Doch auch Lizenz-Management stellt für die Softwarehersteller eine Bedrohung dar. „Bisher haben große Softwarehersteller jährliche Vermessungen durchgeführt, um Unterlizenzierungen festzustellen und den Kunden zur direkten Bestellung zu zwingen – kartellrechtlich ist ein solches Verhalten sicher zu bemängeln“, so Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware. Ein genauer Überblick über die Lizenzen stärkt die Position des Anwenderunternehmens, da Monopolisten weitaus weniger Druck auf sie ausüben können.

Bedeutet SaaS das Ende für gebrauchte Software?

Mietmodelle und Software as a Service (SaaS) befinden sich im Trend bei Softwareherstellern: Die Software wird im Internet gehostet und gewartet, die Kunden haben weltweit von jedem PC Zugriff darauf. Updates werden mit hoher Frequenz zentral installiert, sodass es keine ‚neuen’ und ‚alten’ Versionen gibt – ein Zweitmarkt für Mietsoftware kann insofern nicht existieren. Sollte SaaS zum neuen Standard werden, könnte dies das Ende für gebrauchte Software bedeuten. Momentan geht die Flexibilität der Modelle jedoch noch zu Lasten ihrer Komplexität, resümiert ProFirma 04/2009.

Wird Softwareherstellern nicht langfristig das Geld zum Weiterentwickeln ihrer Produkte fehlen, wenn Kunden lieber zu preisgünstigeren älteren Versionen greifen? „Stille Software behindert nicht die Weiterentwicklung von Softwareprodukten“, stellt Susen klar. „Es ist doch in allen Wirtschaftsbereichen die gängige Praxis, Güter so lange zu verwerten, wie es ihre Lebensdauer zulässt. Ich halte es eher für moralisch bedenklich, unter Ausnutzen des Monopols Geschäfte zu machen. Stille Software hingegen ist ein Produkt des freien Marktes. Obwohl der Markt frei ist, ist das Angebot knapp und Schnäppchenjäger müssen sich beeilen.“



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Händler berichtet: Ausverkauft!



Englische Microsoft-Lizenzen helfen deutschen Kunden Kosten zu sparen

Aachen, 17.06.2009 – Bis auf wenige Restposten sind gebrauchte Microsoft-Lizenzen beim Aachener Software-Händler susensoftware ausverkauft. Doch das Verlangen deutscher Unternehmen, beim Kauf von Microsoft-Produkten bares Geld einzusparen, ist immer noch groß. Daher wurde eine vorbildhafte Kooperation mit dem englischen Händler Discount-Licensing.com gestartet und bewiesen, dass Lizenzübertragung auch international erfolgreich funktionieren kann.

Susensoftware hat sich als deutschlandweit wichtigster Händler, der sich auf gebrauchte SAP-Lizenzen spezialisiert hat, einen Namen gemacht. Auch Microsoft-Lizenzen befinden sich im Angebot – diese sind aufgrund der großen Nachfrage jedoch so gut wie ausverkauft! So sind momentan als Restposten nur noch 4000 Project 2007 CALs und 600 Office 2003 Lizenzen verfügbar. „Daher suchen wir fortwährend Microsoft-Produkte und kaufen neben Office Professional ab Version 2003 auch Betriebssysteme ab Windows XP“, erklärt Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware.

Der Partnervertrag mit dem englischen Gebrauchtsoftware-Händler Discount-Licensing.com erweist sich für deutsche Kunden als echter Glücksfall: So können sie weiterhin Kosten von bis zu 50% sparen, ohne auf die bewährte Microsoft-Qualität verzichten zu müssen. „Wir arbeiten gerne mit deutschen Unternehmen zusammen und erhoffen uns eine steigende Anzahl internationaler Kontakte“, berichtet Noel Unwin, Geschäftsführer von Discount-Licensing.com. Die rechtliche Lage bei einem internationalen Lizenztransfer auf europäischer Ebene ist dabei ähnlich gesichert wie bei einem nationalen. „Wir halten uns strikt an die Microsoft-Vorgaben zur Lizenzübertragung und melden jeden Verkauf an Microsoft Ireland; zudem verwenden wir nur die originalen Lizenzübertragungsdokumente von Microsoft“, versichert Susen. „Auf diesem Weg wurden schon erfolgreich Lizenzen in der EU übertragen“, freut sich Unwin.

Microsoft-Produkte gesucht!
„Der deutsche Gebrauchtsoftwaremarkt ist derzeit der größte und professionellste weltweit“, diagnostiziert Peter O’Neill vom renommierten amerikanischen Marktforscher Forrester Inc. Die Gründe hierfür sieht er neben der deutschen Rechtsprechung auch in der Anzahl der spezialisierten Händler.

Doch auch in England setzt sich das Modell zunehmend durch. „Wir sind froh, mit Discount-Licensing.com einen kompetenten Partner gefunden zu haben“, berichtet Axel Susen. „Besonders in Zeiten der Globalisierung sind internationale Kontakte und Erfahrungen im Ausland von immenser Wichtigkeit. Wir planen demnächst auch, SAP-Lizenzen nach England zu verkaufen.“



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Gericht bestätigt Urteil gegen SAP



Was ist los mit SAP? (Teil 4)

Aachen, 12.06.2009 – In einem Rechtstreit um irreführende Äußerungen über gebrauchte Lizenzen hat der Softwareriese SAP erneut eine Niederlage erlitten. Nachdem das Landgericht Düsseldorf bereits am 21.01.2009 eine einstweilige Verfügung gegen SAP erlassen hatte, bestätigte es diesen Beschluss mit Urteil vom 20.04.2009 (12 O 23/09).

Vorausgegangen war dem Rechtsstreit eine E-Mail eines SAP-Mitarbeiters an ein Unternehmen mit 4000 Mitarbeitern aus dem Kölner Raum. Der Einkäufer des Unternehmens interessierte sich aufgrund des hohen Einsparpotentials für gebrauchte Software, wurde in der E-Mail aber vor dem angeblichen rechtlichen Risiko geradezu gewarnt: So wurde u.a. behauptet, dass der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber, in diesem Fall SAP, abhängig gemacht hat.

„Diese Behauptung ist schlicht falsch und scheint lediglich dem Zweck zu dienen, den Gebrauchtsoftwaremarkt für potentielle Kunden uninteressant machen zu wollen. Tatsächlich hängt es nach der Rechtslage immer von der jeweiligen Konstellation im Einzelfall ab, ob der Rechteinhaber der Weitergabe zustimmen muss. Nach unserer Rechtsauffassung ist die Zustimmung gar nur in Ausnahmefällen erforderlich, eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu steht jedoch noch aus“, erläutert Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware. Auch das Landgericht Düsseldorf hielt diese Aussage des SAP-Mitarbeiters für unzutreffend und erließ im Januar eine einstweilige Verfügung gegen SAP. Gegen diese Entscheidung legte die SAP Widerspruch ein. Das Landgericht Düsseldorf entschied jedoch erneut zu Gunsten von susensoftware und bestätigte die einstweilige Verfügung gegen SAP.

Nutzt SAP seine Marktstellung aus?

„Leider sehen wir uns gezwungen, gerichtlich gegen SAP vorzugehen. Gespräche mit der SAP verlaufen meist im Sand, doch wir können nicht einfach tatenlos zusehen, wie SAP ihre monopolähnliche Marktstellung zum Schaden der Anwender ausnutzt“, so Axel Susen weiter. Kritisiert wird u.a. die Marktaufteilung durch SAP: Je nach Jahresumsatz werden die Kunden in Gruppen eingeteilt. Anwender mit hohem Umsatz werden direkt von SAP betreut, um die anderen Kunden kümmert sich ein SAP-Partner. Eine freie Wahl des Lieferanten hat der Kunde daher nicht, denn ein Wechsel bedarf einer vorherigen Zustimmung durch SAP. Zudem erlaubt SAP für Lizenzen und Wartung nicht zwei Lieferanten nebeneinander – so wird ein freier Wettbewerb aufgrund der fehlenden Alternativangebote systematisch verhindert.

„Früher konnten wir mit der SAP offen sprechen und haben manch gute Lösung erreicht“, berichtet Susen. „Aber inzwischen klagen immer mehr Anwender gegen SAP. Wir kämpfen hier gegen ein Monopol.“



387 Worte, 2419 Zeichen



Muss der Handel reguliert werden?



Der Markt für gebrauchte Software wächst

Aachen, 27.05.2009 – Derzeit prüft das Bundesministerium für Justiz (BMJ), ob das Urheberrecht modifiziert werden muss. Eine Neuregelung des Handels mit gebrauchter Software hält Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware, für längst überfällig. Denn obwohl der Markt stetig wächst sind die Anwender verunsichert, z.B. durch die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. vom 12.05.2009, welche wohl kein Urteil, sondern ein Beschluss ist.

In dem Beschluss geht es um Prozesskostenhilfe (PKH). Der Verurteilte hatte Echtheitszertifikate von Microsoft ohne deren Einwilligung und ohne CDs verkauft und war daraufhin verklagt worden. Obwohl ein solcher Handel schon zuvor von Gerichten für illegal erklärt wurde, legte er gegen diese Entscheidung Widerspruch ein und beantragte PKH, die ihm jedoch wegen mangelnder Erfolgsaussicht nicht gewährt wurde. Der Beschluss vom 12.05.2009 bestätigt lediglich die Ablehnung des Antrages auf PKH.

Anwenderunternehmen reagieren der Verunsicherung zum Trotz bereits mit neuen, kreativen Verhaltensweisen: Selbst Geschäftsführer von mittelständischen Unternehmen erkennen, dass Software viel eher ein Anlagevermögen als ein Verschleißprodukt ist. Aus nicht genutzten Lizenzen können sie unerwartet bares Geld machen, indem sie die Software an Händler verkaufen, die sich auf gebrauchte Lizenzen spezialisiert haben. Solche Händler werden von kreativen Einkäufern in ihre Listen aufgenommen - entgegen dem allgemeinen Trend im Einkauf, die Anzahl der Lieferanten zu verringern.

Auch außerhalb der Wirtschaft gibt es Veränderungen. „Inzwischen werden in Deutschland immer mehr Teilbereiche juristisch geklärt. Zudem gibt es auch eine eher anwenderfreundliche Rechtssprechung von einigen Landgerichten,“ bemerkt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Peter Huppertz von der Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner. Doch auch Softwarehersteller selbst profitieren vom Handel mit gebrauchten Lizenzen: Durch eine höhere Marktdurchdringung wird illegal genutzte Software vom Markt verdrängt. Zudem führt das Angebot an gebrauchter Software dazu, dass Stammkunden nicht wegen des Preises den Anbieter wechseln.

Immer mehr Unternehmen greifen zu gebrauchter Software

Peter O’Neill vom renommierten amerikanischen Marktforscher Forrester Inc. bestätigt in einer aktuellen Studie, dass der deutsche Gebrauchtsoftwaremarkt der größte und professionellste weltweit ist.

Die Gründe, die für den Einsatz gebrauchter Software sprechen, sind zahlreich. So spart man bei gebrauchter SAP-Software z.B. bei susensoftware mindestens 43 % im Vergleich zum Listenpreis ein. Zudem sind Händler wie susensoftware oftmals die Einzigen, die noch bewährte Programme wie R/3 von SAP anbieten. Viele Unternehmen würden weiterhin lieber diese Programme einsetzen, als auf die Nachfolgemodelle umzusteigen. „Doch wird die Wartung für das Vorgängermodell eingestellt, ist der Anwender praktisch dazu gezwungen, umzusteigen“, erläutert Axel Susen. Die Wartung kostet momentan 22 % des Anschaffungspreises, sodass man nach fünf Jahren das Produkt noch einmal komplett finanziert hat – dennoch muss das Nachfolgemodell gekauft und ebenso wieder Wartung entrichtet werden. Viele Anwenderunternehmen betrachten diese Preispolitik als ungerecht.

Zudem haben viele Softwarehersteller restriktive Auflagen. „Anwender müssen oft für ungenutzte Lizenzen Wartung zahlen - das belastet das Verhältnis zwischen Anbietern und Anwendern fortwährend,“ diagnostiziert Peter O’Neill.



467 Worte, 3084 Zeichen



Einstweilige Verfügung gegen SAP



Was ist los mit SAP? (Teil 3)

Aachen, 19.05.2009 – Das Verhalten der SAP beschäftigt die deutschen Gerichte. Als Lizenzgeber hätte SAP gerne, dass Kunden immer die Zustimmung für einen Lizenzverkauf bei SAP einholen müssen – ein klarer Verstoß gegen EU-Recht. Auch das Landgericht Düsseldorf sieht keine entsprechenden Vorgaben durch den deutschen Gesetzgeber und erlässt eine einstweilige Verfügung gegen SAP.

SAP behindert mit Falschaussagen den freien Wettbewerb: Streitpunkt ist dabei gebrauchte Software; in Wirklichkeit geht es natürlich um Marktanteile. In der Vergangenheit wurden Aussagen häufig nur mündlich getätigt, doch ein Einkäufer eines Unternehmens mit 4000 Mitarbeitern aus dem Kölner Raum bekam eine schriftliche Erklärung zum Thema ‚Gebrauchte Software’. Zwei der darin gemachten Äußerungen waren dermaßen unzutreffend, dass SAP sofort eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat. Auf einer weiteren Aussage besteht SAP jedoch: Eine Lizenzübertragung sei nur dann rechtens, wenn die Kunden SAP zuvor um Zustimmung ersucht hätten. Dies sei durch das deutsche Gesetz so vorgesehen. Der betroffene Kunde wollte die Wahrheit wissen und wandte sich Hilfe suchend an susensoftware, den Aachener Spezialisten für gebrauchte SAP-Lizenzen.

„Viele Äußerungen der SAP über den Handel mit gebrauchter Software sind mehr als fragwürdig. So wird behauptet, dass das Splitten und Stilllegen von Lizenzen nicht funktioniere, doch unsere Kunden berichten uns von anderen Erfahrungen! Aber die Aussage, dass der Gesetzgeber die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber abhängig gemacht hat, ist schlicht falsch!“, sagt Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware. Sofort erwirkte er eine einstweilige Verfügung gegen SAP.

EU gegen SAP

Das Vorgehen von SAP zeugt von einem unglücklichen Kundenverständnis. „SAP scheint durch das Monopol nicht nur die Macht über seine Software behalten zu wollen, sondern auch über Geschäftsprozesse, in dem Fall Lizenz-Kauf/Verkauf, der Kunden bestimmen zu wollen.“ ergänzt Susen. Mit dem EU-weit geltenden Erschöpfungsgrundsatz gibt es ganz klare Vorgaben des Gesetzgebers: Das Verbreitungsrecht eines Lizenzgebers (wie SAP) erschöpft sich, sobald das Produkt mit Datenträger in den Handel gebracht und von einem Erstwerber käuflich erworben wurde. Dennoch will SAP entgegen dem Gesetz die Kundschaft dazu zwingen, sich eine schriftliche Genehmigung zum Lizenztransfer einzuholen.

Unklar ist auch, ob sich die von SAP geforderten Auslandszuschläge mit dem EU-Recht vereinbaren lassen. Wird eine Arbeitskraft mitsamt SAP-Lizenz von Deutschland nach z.B. China verlagert, soll ein Aufschlag von 100 % - d. h. für eine Lizenz z.B, 6.000 € - fällig werden. Auch das widerspricht nach Ansicht einiger Experten dem Erschöpfungsgrundsatz. „Wenn das stimmt, was die Veranstalter mir erzählen, scheint SAP zudem ein Problem mit freier Meinungsäußerung zu haben“ sagt Axel Susen. „In den letzten Monaten habe ich bei zwei von drei Veranstaltungen mitbekommen, dass Redner scheinbar genötigt wurden, ihren Vortrag nicht durchzuführen. So wird IT-Leitern und Einkäufern der Zugriff zu wichtigen Informationen verwehrt“, beschreibt Susen seine Erfahrungen.

SAP nutzt Monopolstellung aus

„Ich halte dieses Verhalten für unlauter und eines deutschen Vorzeigeunternehmens für unwürdig. Anscheinend gibt es hier unterschiedliche ethische Vorstellungen“, kommentiert Axel Susen. „Dabei brauchen wir eine erfolgreiche SAP, denn sonst leidet auch unser Business.“



488 Worte, 3055 Zeichen



Mit Ordnungsmitteln gegen die Ohnmacht



Lifecycle gegen die Interessen der Hersteller?

Aachen, 12.05.2009 – Große Softwarehersteller nutzen ihre monopolähnliche Stellung, um mit Lizenzkontrollen massiven Druck auf Anwenderunternehmen auszuüben. Ein transparentes und standardisiertes Lizenzmodell wäre für die Kunden die bessere und günstigere Lösung. So greifen Anwender auf Information Lifecycle Management (ILM) zurück, um ihr Lizenz-Management zu optimieren – sehr zur Verärgerung der Softwarehersteller.

Softwarehersteller belasten mit Software-Audits das Verhältnis zu ihren Kunden und schaffen ein Klima des Misstrauens. Vor Ort überprüfen Kontrolleure, ob beim Anwenderunternehmen eine Unterlizenzierung vorliegt. In einem solchen Fall reichen die angedrohten Konsequenzen von einer Neujustierung der Verträge bis hin zu einer vollen Nachzahlung des Kaufpreises einschließlich Zinsen. Zusätzlich drohen hohe Strafzahlungen bis hin zu Gefängnisstrafen für die Verantwortlichen. Der Druck, ja keine Fehler machen zu dürfen, ist dadurch enorm.

Anwender wünschen sich möglichst einfache Lizenzmodelle. Die Softwarehersteller dagegen entwickeln immer komplexere Modelle und bemühen sich, jegliche Transparenz in den Modellen zu vermeiden. Die Folge: Aus Unwissenheit und als Vorsichtsmaßnahme gegen Software-Audits werden oft zu viele Lizenzen erstanden. Dazu Thomas Gerick von der USU AG: „Die meisten Unternehmen mit über 5000 Mitarbeitern sind überlizenziert – das bedeutet bis zu 60 % an Mehrausgaben für Software.“ „Die Kunden geraten in eine für sie undurchsichtige Lage, die leicht in einer Ohnmacht enden kann. Um aus diesem Dilemma wieder herauszukommen, müssen es die Kunden schaffen, Ordnung in ihren Lizenz-Dschungel zu bringen,“ weiß Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware.

Verwaltung von Softwarelizenzen sorgt für den nötigen Überblick

Softwareverwaltung spielt eine immer wichtigere Rolle in Anwenderunternehmen. Mit dem Einsatz eines durchdachten Lizenz-Managements kann sowohl eine Über- als auch Unterlizenzierung vermieden werden. Das bringt den Unternehmen auf der einen Hand bares Geld: Überschüssige Lizenzen können an spezialisierte Händler wie susensoftware verkauft, und fehlende Lizenzen gebraucht günstig angekauft werden. Andererseits gewährleistet es einen hohen Rechtsschutz und sorgt so dafür, dass die Monopolisten nur bedingt Druck auf die Anwender ausüben können. Eine optimierte Lizenz-Verwaltung ist daher gegen die Interessen großer Softwarehersteller, bedeutet sie doch sinkende Einnahmen auf ihrer Seite.

Ob sich die Anwender mit ihrem Wunsch nach einem transparenten Lizenzmodell durchsetzen werden, ist noch unklar. Werden die Softwarehersteller den Kunden dazu zwingen, ihr Monopol zu akzeptieren, oder wird es den Kunden gelingen, in diesem Konflikt die Oberhand zu behalten? Momentan zeichnet sich ab, dass die IT-Verantwortlichen selbstbewusster werden und sich organisieren; wünschenswert wäre eine stärkere Unterstützung durch die eigene Geschäftsleitung.



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Stille Software von SAP ohne Auslandszuschläge



Susensoftware hilft bei kundenunfreundlicher Preispolitik

Aachen, 07.05.2009 – Die Auslandszuschläge von SAP werden von der eigenen Kundschaft zum Teil stark kritisiert. Weder die rechtliche Grundlage der Zuschläge noch der Mehrwert für den Kunden sind eindeutig klar. Stille Software von susensoftware sei von diesen Länderzuschlägen nicht betroffen und somit eine kostengünstige Alternative zu Originallizenzen.

Zahlreiche Bestandskunden sind momentan über die Preispolitik von SAP verärgert: So überlegt SAP, den Standardsupport rückwirkend auf über 22 % anzuheben. Dies wird von vielen IT-Leitern als Nötigung, in den Enterprise-Support zu wechseln, angesehen. Doch auch die Auslandszuschläge, die SAP bereits seit Jahren erhebt, stehen in der Kritik: Wechselt ein Kunde aus wirtschaftlichen Gründen den Standort der Installation der SAP-Lizenzen, z.B. von Deutschland nach China, möchte SAP gerne einen Länderzuschlag von 100 % auf den Listenpreis in Rechnung stellen. Oft werden die Zuschläge zähneknirschend bezahlt, will man es sich nicht mit dem Monopolisten verscherzen. Derzeit freut sich SAP noch über ihre folgsamen Kunden - auch wenn die eigene Preispolitik unmoralisch erscheint. Kunden erkennen keine Gegenleistung für entrichtete Gebühren und stellen mehr und mehr die Sinnfrage. „Ist SAP noch meine erste Wahl?“

Hier wird ein Monopol ausgenutzt

„Stellen Sie sich vor, Sie möchten einen chinesischen Ingenieur einstellen und müssen für seine SAP Lizenz einen Zuschlag von 100 % zahlen. Macht das für Sie Sinn?“, fragt Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware. „Es scheint als sei SAP gegen die Globalisierung.“ Dass der Stellenwert des globalen Marktes nicht unterschätzt werden dürfe, hat susensoftware bereits 2007 erfahren. Hier kamen die ersten Anfragen zu gebrauchten SAP Lizenzen von US-Firmen.

Diese Auslandszuschläge lassen sich sicher mit dem in der EU geltenden Erschöpfungsgrundsatz nicht vereinbaren. „Laut Erschöpfungsgrundsatz erschöpft sich das Recht des Herstellers mit dem Verkauf der Software. Somit ist es Sache des Kunden, in welchem Land er die Software einsetzen will“, kommentiert Axel Susen. Zudem sorgt die Preisliste von SAP für Unklarheit und lässt verschiedene Interpretationen zu. So sind aus ihr keine territorialen Einschränkungen der Nutzungsrechte ablesbar; genauso wenig ergibt sich aus der dort getroffenen Formulierung die Gültigkeit eines nachträglichen Länderzuschlages. „Diese Preisliste verletzt die Würde der Anwender.“ ergänzt Susen.

SAP-Lizenzen ohne Länderzuschlag

Die bei SAP üblichen Auslandszuschläge entfallen jedoch bei stiller Software von susensoftware. „Laut Lizenzbedingungen können Sie die stille Software von SAP in Ihrem Unternehmen einsetzen, wo Sie wollen – nicht nur weil oft das Rechenzentrum des Anwenders von Deutschland aus seine SAP-Dienste weltweit zur Verfügung stellt“, fasst Susen einen zentralen Vorteil stiller Software zusammen. „Allerdings kann es vorkommen, dass SAP die Wartungsgebühren mit einem Auslandszuschlag versieht.“ Da man bei susensoftware gebrauchte SAP-Lizenzen mit einem Preisvorteil von mindestens 43 % erstehen kann, stellen sie eine ernstzunehmende Alternative zu Originallizenzen dar. Zudem unterliegt Software keinem Verschleiß – gebrauchte Software ist qualitativ ebenbürtig mit neuer. So können Kunden hochwertige Produkte zu moderaten Preisen erhalten.



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SAP führt Kunden in die Irre



Was ist los mit SAP? (Teil 2)

Aachen, 29.04.2009 – Einige Jahre hat Deutschland gebraucht, um sich an gebrauchte Software von SAP zu gewöhnen. In der Zeit hat SAP seine Kunden mit mündlichen Aussagen zum Thema ‚Gebrauchte Software’ verunsichert und dem Markt geschadet. Nun beginnt der Druck der Anwenderunternehmen auf SAP zu wachsen: klare, schriftliche Aussagen werden gefordert. Die Kunden lassen sich nicht mehr alles bieten – SAP könnte ein harter Wind entgegenwehen.

SAP Anwender berichten, dass SAP seit 2003 Stellungnahmen abgibt, in denen sie sich zum Gebrauchtsoftwarehandel äußert. Leider entpuppen sich viele der Behauptungen als „Nebelkerzen“; deshalb gab es diese Äußerungen auch nur mündlich. Die Intention dahinter ist klar: die eigene Kundschaft soll verunsichert, der noch junge Alternativmarkt klein gehalten werden, damit die Kunden weiterhin direkt SAP das Geld geben. Manchmal erkennen das die Anwender und weichen dem Druck aus; und wenn es nicht anders geht, kauft SAP schon mal ein Schnäppchen vom Markt weg – so wird dem Kunden die Möglichkeit genommen, sich für die kostengünstige Alternative zu entscheiden.


In „Geschichte(n) der SAP“ sind unsere Erfahrungen der letzten Jahre abgebildet. Die Äußerungen aus den Jahren 2007 und 2008 sind eher aus kartellamtlicher Sicht interessant: Hier sollte das Bundeskartellamt nach seiner Meinung gefragt werden.

Viele Jahre haben sich die Anwender das Spiel von SAP gefallen lassen, nun beginnen sie sich zu wehren. „Durch ständig wechselnde Aussagen und kaum vorhersehbare Reaktionen sorgt SAP für eine immer größer werdende Verunsicherung im Anwenderkreis“, fasst ein IT-Leiter zusammen. Daher werden verbindliche schriftliche Aussagen von SAP gefordert. Im deutschsprachigen Raum existiert seit langem eine SAP-Wertegemeinschaft, gewachsen auf Tugenden wie Ehrlichkeit und Vertrauen. Letztlich durch die Wartungskündigung in 2008, aber auch durch eine unverständliche Preispolitik (siehe die nachträgliche Anpassung des Standardsupportsatzes) hat SAP diese Wertegemeinschaft in eine tiefe Glaubenskrise gestürzt.

SAP Kunden wollen endlich Klarheit

Viele Anwender scheuen immer noch den offenen Konflikt mit SAP. Das Risiko, es sich mit dem Monopolisten zu verscherzen, wird als zu hoch angesehen, steht doch die eigene Investitionssicherheit auf dem Spiel. „Noch verzichten die Kunden darauf, eigene Interessen hervorzuheben,“ so Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware. „Dabei finde ich es schon sehr bedenklich, was sich SAP alles erlaubt!“

Beim Thema Gebrauchtsoftware sollte man sich folglich nicht auf Statements von SAP verlassen, sondern eigene Juristen oder externe Experten befragen. Falls kein Fachanwalt bekannt ist, so bietet susensoftware die Vermittlung einer fachmännischen Prüfung durch verschiedene Rechtsanwälte an. „Wir wollen die Rechte der Anwender verteidigen und lassen gerne die entsprechenden SAP Kommentare prüfen“, sagt Axel Susen. In einem konkreten Fall konnte susensoftware durchsetzen, dass SAP unzutreffende Äusserungen zurückgenommen und eine Unterlassungserklärung abgegeben hat. „Ich werte die Unterlassungserklärung als eindeutige Entschuldigung von Seiten der SAP“, berichtet Axel Susen.

Unterlassungserklärung der SAP

„Die SAP Kunden müssen aufpassen, denn in Deutschland gilt Vertragsfreiheit zwischen gewerblichen Parteien. Deshalb sollten sie auf den genauen Wortlaut der Verträge achten, denn hinterher kann auch keine Verbraucherschutzorganisation mehr helfen“, warnt Axel Susen.

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SAP Support über 22 % (14.04.2009)



Die Ersten werden die Dummen sein

Aachen, 14.04.2009 – SAP hat angekündigt, am 1. Januar 2010 die Pflegegebühr für den Standard-Support auf Basis des amtlichen Lohnkostenindex zu erhöhen. Laut Vertrag darf SAP diese Preiserhöhung auch rückwirkend in Kraft setzen. Damit könnte der magere Standard-Support teurer als der üppige Enterprise-Support werden.

Wer sich vor fünfzehn Jahren für R/3 entschied galt als Early Adopter. Bis Ende vergangenen Jahres konnte man diesen Entschluss noch als vernünftig bezeichnen, auch wenn die frühen SAP-Bestandskunden viel Lehrgeld zahlen mussten. Jetzt werden diese SAP-Pioniere nochmals abgestraft und abkassiert.

Karikatur

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Sollte SAP zum 1. Januar 2010 wirklich von dem Recht Gebrauch machen, die Software-Pflegegebühr rückwirkend um den Lohnkostenindex zu erhöhen, dann werden viele Bestandskunden mehr als 22 Prozent Jahresgebühr zahlen müssen. Das wäre mehr als der reguläre Preis für den Enterprise-Support. Seit 1995 stiegen die durchschnittlichen Bruttolöhne im Bereich Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe in Deutschland um etwa 30 Prozent. Erhöht man den aktuellen Pflegeprozentsatz von 17 Prozent um 30 Prozent, kommt man auf 22,1 Prozent Pflegevergütung. Ende der Diskussion: Der geschmähte Enterprise-Support ist ein Schnäppchenangebot aus Walldorf! Nur das hat niemand gewusst!

Zurück in die Gegenwart: Naturgemäß kann es nicht sein, dass das einfachere Angebot mehr kostet als die Vollausstattung. Wenn SAP nun versucht, mit diesem Taschenspielertrick die Bestandskundschaft in den Enterprise-Support zu drängen, dann sind wahrhaftig alle Familienbande zwischen Walldorf und der SAP-Community zerrissen. Bereits auf dem DSAG-Jahreskongress 2008 in Leipzig äußerten sich viele Bestandskunden gegenüber dem E-3 Magazin verständnisvoll, dass auch SAP irgendwann einmal die Pflegegebühr von 17 Prozent anheben muss. Die Frage damals und heute ist jedoch: wie?

Erntet die SAP-Wertegemeinschaft nur Undankbarkeit?

SAP ist im deutschsprachigen Raum gemeinsam mit seinen Kunden gewachsen. Erst nach zehn Jahren des Firmenbestehens wurde in eigene Rechner investiert. Davor entwickelten Dietmar Hopp, Hasso Plattner und Co. auf den Computern ihrer Kunden. Marketing sah man, ebenso wie DEC-Gründer Ken Olsen, lange Zeit als unnötigen Luxus an. Man zeigte dem potenziellen Kunden bei einem existierenden Kunden, was möglich war. Aus diesem geradlinigen und ehrlichen Vorgehen wachsen Vertrauen und Sympathie. Lange, bevor der Begriff Community zum Modewort wurde, existierte in Deutschland, der Schweiz und Österreich eine SAP-Wertegemeinschaft. Und Léo Apotheker hat es innerhalb eines Jahres geschafft, diese Werte-gemeinschaft nachhaltig zu schädigen.

„Für den Rest der Welt mag der Enterprise-Support um 22 Prozent die richtige Wahl und ein sinnvolles Angebot sein. In der deutsch-sprachigen SAP-Wertegemeinschaft ist es der falsche Schritt“, so Peter Färbinger, zentraler Kommunikator (http://www.e-3.de) in der deutschsprachigen SAP Anwender-Szene. Bestandskunden, die seit mehr als zehn Jahren treu zu SAP stehen, werden jetzt mit der rückwirkenden Indexanpassung doppelt abgestraft: Zuerst halfen sie SAP, das R/3 zu entwickeln, und investierten anfangs sicher mehr in die Software als notwendig, jetzt müssen diese Bestandskunden für ihre jahrelange Treue bitter bezahlen. Der Early Adopter zahlt immer freiwillig mehr, um der Erste zu sein. Aber diese SAP-Pioniere nun nochmals zur Kasse zu zwingen, ist ein unverzeihlicher Fehler von Léo Apotheker. „Der Markt bietet wenig Alternativen zur teuren SAP-Wartung. Daher steigt die Nachfrage nach stillgelegten SAP-Lizenzen ohne Wartung“, ergänzt Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware.

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Großes Potential für SAP im Mittelstand (03.04.2009)



Susensoftware öffnet SAP die Tür zu neuen Abnehmern

Aachen, 03.04.2009 – Erfolg im Mittelstand ist für viele ein wichtiges Ziel, auch für SAP. In Zeiten der Wirtschaftskrise scheinen mittelständische Unternehmen dank langfristiger Denk- und Handelsweise stabiler aufgestellt zu sein. Doch Mittelständler sind oftmals eher zurückhaltend bei der Einführung SAP. Stille Software von susensoftware kann dabei helfen, die Einführung von SAP-Produkten in mittelständische Unternehmen attraktiver zu machen.

In Zeiten steigenden Kostenbewusstseins in der Wirtschaft und der wachsenden Bedeutung leistungsfähiger ERP-Lösungen für erfolgreiche Unternehmen könnte sich SAP ERP als „best practice“ auch im Mittelstand zunehmend durchsetzen. Als Grenzmarke hindert nur das Budget der KMU (Klein- u. mittelständische Unternehmen) den Marktführer daran, weitere Marktanteile in diesem bedeutenden Segment zu erschließen. Die Folgeerscheinung für SAP ist ein versperrter Zugang zu lukrativen Neukunden, diese wiederum sind außerstande, von einer technisch überlegenen SAP-Lösung zu profitieren. Der beiderseitig existierende Nachteil wird durch susensoftware als Lizenzhändler aufgelöst.

Um eine hohe Marktdurchdringung zu erreichen, bietet SAP verschiedene Produktgruppen an. Große Konzerne nutzen das Komplettpaket R/3, ERP oder Business Suite. Für kleine und mittlere Unternehmen wurden Business One, All-In-One und Business ByDesign entworfen. Business One und All-In-One kann man als abgespeckte ERP-Versionen betrachten.

Einen neuen Weg hat man hingegen bei Business ByDesign eingeschlagen: Diese Software steht ausschließlich im Mietmodell gehostet zur Verfügung. Allerdings berichtet die Computerwoche am 23.03.09, dass gerade einmal 40 Anwenderunternehmen die Mietsoftware produktiv nutzen- ein herber Rückschlag, hatte man laut IT-Times vom 21.05.08 doch ursprünglich mit 10.000 Kunden bis 2010 gerechnet. Das Programm scheint zu leistungsstarke Hardware vorauszusetzen und ist dabei doch zu unflexibel.

Welche Probleme hat der Mittelstand mit SAP?

Der Mittelstand hat ein besonderes Interesse an den SAP-Komplettpaketen, denn oft setzen die eigenen Kunden ebenfalls diese ERP-Software ein. „Mit der Einführung der Software im eigenen Unternehmen kommt ein Mittelständler in die Prozesskette zwischen Kunden und Zulieferern,“ erläutert Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware, das Interesse des Mittelstandes an den hochwertigen Komplettpaketen. Die Mittelstandslösungen von SAP hingegen sind nicht nur in ihren Funktionen reduziert, sondern werden von Anwendern auch oft als schwerfällig zu installieren und zu bedienen empfunden. Somit erscheinen die teuren Anschaffungs- und Wartungskosten kaum gerechtfertigt.

Auch SAP-Mitarbeiter sehen sich Kritik ausgesetzt: Ihnen wird häufig eine herablassende Art vorgeworfen, da sie sich nicht mit Mittelständlern und ihren Bedürfnissen und Ängsten identifizieren können. Ein undurchsichtiges Lizenzmodell mit verschiedenen Rabattstufen sorgt für weitere Verärgerung. „Oftmals werden unbewusst zu viele und zu teure Lizenzen erstanden- das bindet unnötig Kapital in der Bilanz und sorgt zudem für weitere Wartungskosten,“ so Peter O’Neill vom amerikanischen Marktforscher Forrester Inc.

Gebrauchtsoftware kann helfen

Der Einsatz von gebrauchten SAP-Lizenzen kann für mittelständische Unternehmen sehr lohnend sein. Lizenzen, wie sie große Konzerne nutzen, z.B. R/3 oder Business Suite, können bei susensoftware zu einem Preisvorteil von mindestens 43 % erstanden werden; die Wartung kommt von SAP. „Durch die direkte Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer findet zudem eine Kommunikation unter gleichgesinnten IT-Kollegen statt,“ erklärt Axel Susen. „Falls SAP neue Märkte erschließen will, so geht das leicht mit stiller Software. Der Konzern müsste nur etwas kreativer werden...“

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Deutschland ist weltweit führend bei gebrauchter Software (23.03.2009)



Kostenersparnis als ein möglicher Ausweg aus der Wirtschaftskrise

Aachen, 23.03.2009.- Deutsche Unternehmen stehen beim Handel mit gebrauchter Software an der Weltspitze. Der deutsche Markt hat anderen Ländern hierbei vor allem eine verbraucher-freundliche Rechtssprechung voraus. In keinem anderen Land haben es die auf Gebrauchtsoftware spezialisierten Händler geschafft, den Markt mit derart viel Ausdauer und Fingerspitzen-gefühl zu erschließen.

Eines der führenden Unternehmen in diesem Marktsegment ist susensoftware aus Aachen. Geschäftsführer Axel Susen handelt bereits seit 2001 mit stiller Software. Dementsprechend viele Erfahrungen konnte er bereits auf dem in- und ausländischen Markt sammeln.

Ein Grund dafür, dass Deutschland im Vergleich zur Weltwirtschaft so gut dasteht, sieht Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Peter Huppertz von der Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner in der hier gegebenen Rechtslage und der Professionalisierung der im Markt tätigen Händler: „Bestanden bezüglich der Weiterveräußerung gebrauchter Software bisher häufig rechtliche Bedenken, so sind bei uns in Deutschland inzwischen einige Gerichtsentscheidungen ergangen, die sich grundsätzlich positiv mit dem Thema auseinandersetzen und insofern den Gebrauchthandel stützen.“ Das im Jahr 2000 vom BGH gefällte OEM-Urteil erlaubt zudem den Verkauf von OEM-Versionen auch ohne die dazugehörige Hardware. In anderen Ländern, wie den USA oder Großbritannien, fehlen derartige juristische Urteile. Kostengünstigere OEM-Lizenzen können dort nur zusammen mit Hardware erstanden werden. Unternehmen, die am Kauf oder Verkauf von gebrauchter Software interessiert sind, haben in diesen Ländern folglich einen wesentlich schwereren Stand.

Deutschland ist Spitze

In anderen Ländern wie z.B. Russland sei es dagegen fast unmöglich, einen Markt zu etablieren. „Wir haben uns auf den Handel mit SAP-Lizenzen spezialisiert. Die russischen Unternehmen, die auf SAP setzen, gehören zu den Top 20 und sind mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet. Da ist Kostenersparnis von fast 50 Prozent, die wir anbieten können, für sie schlicht uninteressant“, erläutert Axel Susen. Viele andere Unternehmen in Russland, die hingegen Interesse an gebrauchter SAP-Software zeigen, stammen aus Europa und können auch in Deutschland erreicht werden.

Peter O’Neill vom renommierten amerikanischen Marktforscher Forrester Inc. bestätigt in einer aktuellen Studie: „Deutsche Unternehmen sind die Professionellsten in diesem zunehmend interessanter werdenden Markt. Der Einsatz gebrauchter Software gilt als eine Antwort auf die Wirtschaftskrise, sind doch enorme Kostenersparnisse möglich.“

Die Welt schaut auf Deutschland

Viele Berater und IT-Dienstleister in anderen europäischen Ländern verfolgen die öffentliche Auseinandersetzung zum Thema Gebrauchthandel. „Wir haben unseren Internetauftritt schon in anderen Landessprachen verfügbar und sind bereit für den Sprung. Der Erschöpfungsgrundsatz hilft uns, denn er gilt in der gesamten EU,“ erläutert Susen seine Pläne für die Zukunft.



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